Gebührenordnung

 

Tarif- und Gebührenordnung 

des Vereins

Betreute Grundschule Westerrönfeld e.V.

 

1. Betreuungsverhältnis

Der Verein Betreute Grundschule Westerrönfeld e.V. (BGS) bietet für alle Schüler*innen der Schule am Ochsenweg in Westerrönfeld vom 1.-4. Schuljahr ein Betreuungsangebot von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. 7:00 bis 15:00 Uhr (Freitag) an. Durch die angemeldeten Betreuungszeiten sind die Bring- und Abholzeiten der Kinder vorgegeben und verbindlich.  

Zusätzlich besteht ein Betreuungsangebot an unterrichtsfreien Tagen, in den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien sowie in der ersten und letzten Woche der Sommerferien von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. 7:00 bis 15:00 Uhr (Freitag).

Die BGS kann auf Anordnung des Gesundheitsamtes, aus zwingenden Gründen (z.B. Personalmangel, Schadensfälle, Bauarbeiten) oder Fortbildungsterminen vorübergehend geschlossen oder im Betrieb eingeschränkt sein. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung oder Schadensersatz. Eine Erstattung der Betreuungsgelder erfolgt nicht.

 

2. Voraussetzung und An-/Abmeldung

Grundvoraussetzung für die Betreuung ist die Vereinsmitgliedschaft mind. eines Sorgeberechtigten sowie die unterzeichnete Anmeldung.

Die Abgabe des Anmeldebogens beinhaltet nicht einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die Zusage über einen Betreuungsplatz erfolgt schriftlich.

An- und Abmeldungen sowie Änderungen sind jeder Zeit möglich. 

Die Kündigung oder Änderungskündigung für die Betreuung des Kindes muss 4 Wochen zum Monatsende schriftlich erfolgen. 

Die Mitgliedschaft im Verein erlischt mit schriftlicher Beendigung des Betreuungsverhältnisses, es sei denn, es wird ausdrücklich gewünscht weiterhin Mitglied im Verein Betreute Grundschule Westerrönfeld e.V. zu bleiben.

 

3. Entgeltzahlung

Die monatlichen Betreuungskosten werden zum 15. des laufenden Monats mit den Kosten für das Mittagessen des Vormonats ausschließlich per Sepa-Lastschriftverfahren abgebucht.

Sofern Rücklastschriften vorkommen sind die anfallenden Bankgebühren vom Zahlungspflichtigen zu tragen. 

Die Betreuungskosten sind für die Dauer der Anmeldung (auch in den Ferien) zu entrichten, unabhängig davon, ob das Kind anwesend ist oder nicht.

Sorgeberechtigte können eine Ermäßigung/Übernahme der Betreuungskosten, sowie der Kosten für das Mittagessen beim Amt Jevenstedt beantragen. Die Bescheinigungen müssen bis zum 10. des Monats vorliegen, ansonsten wird der fällige Betrag abgebucht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit mind. 24,-€ pro Schuljahr und wird im September per Sepa-Lastschrift bzw. bei Eintritt in den Verein im laufenden Schuljahr eingezogen.

 

4. Ausschluss vom Betreuungsangebot

Kinder, deren Sorgeberechtigte den Mitgliedsbeitrag nicht zahlen und/oder zwei Monate mit der vereinbarten Entgeltzahlung in Verzug sind, werden im Folgemonat von der Betreuung ausgeschlossen.

Der Vorstand behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Kinder von der Betreuung auszuschließen bzw. die Betreuung abzulehnen. 

Außerdem können Kinder, deren Ferienbetreuungszettel nach der Abgabefrist abgegeben werden, nicht in den Ferien betreut werden.

 

5. Betreuungskosten* (gültig ab 01.08.2023)

                                                                             
Betreuungszeit                                              1. Kind                                                              2. Kind

07:00 – 08:30 Uhr                                              59,- €                                                                    44,- €

07:00 – 13:30 Uhr                                              97,- €                                                                    67,- €

07:00 – 15:30Uhr                                            154,- €                                                                  124,- €

07:00 – 17:00 Uhr                                            174,- €                                                                  144,- €

12:30 – 13:15 Uhr                                              42,- €                                                                     27,- €

12:30 - 15:30 Uhr                                          121,- €                                                                     91,- €

12:30 – 17:00 Uhr                                            145,- €                                                                   115,- €

Bei zusätzlichem Bedarf kann eine Früh- und/oder Spätbetreuung für 5,-€ /Stunde dazu gebucht werden.

Die Teilnahme am Mittagessen ist möglich. Das Essen wird von einem externen Anbieter angeliefert und kostet zurzeit 4,50€ pro Mahlzeit. 

Es bestehen feste Essenzeiten (Montag bis Freitag von 13:30 Uhr-14:30 Uhr) und feste Hausaufgabenzeiten (Montag bis Donnerstag von 14:30-15:30 Uhr).

 

 

Ansprechpartner:

Pädagogische Leitung:     Gabriele Runde       Tel.: 04331/1344525      Mobil: 0176/40788986

                                                                             E-Mail: bgsw.w-feld@gmx.de

Geschäftsführung:            Frauke Zocher         Tel.: 04331/830302

                                                                             E-Mail: bgs.wfeld@web.de

Vorstand:                           Jan Giese (Vorsitz), Celia Gassner und Jennifer Jäger

 

* Die Ermäßigung für das zweite Kind ist nur möglich, wenn dieselbe Betreuungszeit gewählt wird. Kinder, die nicht dem Schulverband des Amtes Jevenstedt zugehören zahlen einen Zuschlag von monatlich 35,-€. Die Betreuungszeiten und Betreuungsangebote inklusive Verpflegung sowie anfallende Kosten werden bedarfsorientiert ermittelt und können variieren.

Der Vorstand behält sich Änderungen vor, die auch kurzfristig erfolgen können. 

Ein Rechtsanspruch auf die Angebote und Betreuungszeit besteht nicht. 

Eine Unterstützung beim Erledigen der Hausaufgaben wird in Abhängigkeit der jeweiligen Möglichkeit angeboten, für die ordnungsmäßige und termingerechte Durchführung bleiben die Eltern verantwortlich. 

 

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